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Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. In Berlin und Baden- Württemberg darf in solchen Gaststätten mit einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Die Karlsruher Richter erklärten die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Die Bundesregierung verwies auf die Zuständigkeit der Länder. Die meisten Bundesländer kündigten an, das Rauchen in sogenannten Eckkneipen wieder zuzulassen.
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